CareLit Fachartikel

Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 374 bis 379

Dokument
178866
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
374 bis 379
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Zu den „Verfahren der Informationstechnik“, die von den gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1SGBII zu nutzen sind, gehört auch die dort zu verwendende Hardware, soweit sie von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwaltet und für die gemeinsamen Einrichtungen vorgegeben wird.

Schlagworte

HARDWARE IT EINRICHTUNG GESCHÄFTSFÜHRER MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT COMPUTER WAHRNEHMUNG SOFTWARE SICHERHEIT BERLIN DATENBANKEN ES ZEIT LEISTUNG