Wahlausschluss der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) in die Stufenvertretung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 379 bis 381
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in der angefochtenen Entscheidung ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt und im Einzelnen begründet, warum der Verlust der Wählbarkeit in eine Stufenvertretung Hauptpersonalrat durch die Bestellung zur Beauftragten für Chancengleichheit nicht gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verstößt. .. Er hat im Ausgangspunkt angenommen, dass der Gesetzgeber mit dem Ausschluss der Wählbarkeit die abstrakte Gefahr von Interessensoder Pflichtenkollisionen vermeiden wollte, die bei der Mitgliedschaft einer Beauftragten für Chancengleichheit in einer Personalvertretung best…