CareLit Fachartikel
Dienstpostenrahmenkonzept ist keine Verwaltungsanordnung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 386 bis 389
Dokument
178870
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff der Verwaltungsanordnung beschreibt in seiner personalvertretungsrechtlichen Bedeutung jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf ihre Form ankommt (BVerwG, Beschl. v. 19.5.2003 - 6 P16/02 -).
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
WIRKUNG
ARBEITGEBER
PERSONALVERTRETUNG
SACHSEN
POLIZEI
EIGNUNG
LEISTUNG
BEURTEILUNG
GEWERKSCHAFTEN
REGIERUNG
ES
CHARAKTER
FORTBILDUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS