CareLit Fachartikel

Dienstpostenrahmenkonzept ist keine Verwaltungsanordnung

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 386 bis 389

Dokument
178870
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
386 bis 389
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Verwaltungsanordnung beschreibt in seiner personalvertretungsrechtlichen Bedeutung jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf ihre Form ankommt (BVerwG, Beschl. v. 19.5.2003 - 6 P16/02 -).

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG WIRKUNG ARBEITGEBER PERSONALVERTRETUNG SACHSEN POLIZEI EIGNUNG LEISTUNG BEURTEILUNG GEWERKSCHAFTEN REGIERUNG ES CHARAKTER FORTBILDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS