Vollstreckbarkeit von Vergleichen im Beschlussverfahren nach dem PersVG
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 393 bis 397
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller macht geltend, der Beteiligte halte die Vorgaben des Vergleichs nicht ein. Im Jahr 2015 habe die Dienststelle zwar Unterlagen vorgelegt, eine Erörterung sei jedoch trotz entsprechender Nachfragen unterblieben. Gespräche habe es dann zwar im Jahr 2016 gegeben, und es seien die Haushaltsprognose und Einnahmen und Ausgabenübersichten zur Verfügung gestellt worden, den Stellenplan einschließlich der Stellenbesetzungsliste und eine Aufteilung des Personalausgabenbudgets habe er der Antragsteller aber nicht erhalten. Deshalb hätten die für eine Erörterung der Personalplanung und des Personalausgabenb…