„Umschalten“ fällt schwer
El-Nawab, S.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassen haben sich auf ein neues Unterkapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geeinigt. Haus - und Fachärzte können ab dem 1. Oktober 2017 neue Cebührenordnungspunkte (COP) abrechnen - die zunächst auf zwei Jahre befristet extrabüdgetär vergütet werden. Damit sollen laut KBV z. B. Rufbereitschaft und Hausbesuche im Pflegeheim aufgewertet werden. Für einen Teil der COP brauche es keine Cenehmigung der KV mehr. Allerdings müssen Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen und nachweisen, dass sie bereits mindestens 15 Palliativpatienten in den letzten drei Jahren betr…