Urlaubsanspruch während der Elternzeit
Mangold, K.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sofern ein Mitarbeiter die Möglichkeit nutzen möchte, in der Elternzeit weiter auf Teilzeitbasis zu arbeiten, ist dies in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Es besteht ein Anspruch auf Teiizeitarbeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat auf die Berufung der Klägerin die nachträgliche Kürzung des Erholungsurlaubs für unwirksam erachtet und dieser deshalb eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 3 822 Euro brutto zugesprochen. Auch die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Die Beklagte konnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses a…