Kündigung wegen Tätigkeit bei einer Konkurrenzfirma
Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 32 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein 1969 geborener Mitarbeiter war bei seinem Arbeitgeber seit 2007 beschäftigt, zuletzt mit Leitungsfunktion. Im Arbeitsvertrag verpflichtete sich der Mitarbeiter ausdrücklich dazu, keine einflussreiche Funktion bei einem Konkurrenzunternehmen ohne Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben. Sein Arbeitsvertrag sah zudem vor, dass bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Monatsgehalt zu zahlen ist. Im Jahre 2014 wurde eine Firma gegründet, die denselben Geschäftszweck verfolgt wie der Arbeitgeber. Der Mitarbeiter kaufte sich in diese Firma ein u…