Wie viel Handicap ist erlaubt? Heilpraktiker trotz Behinderung
Zimmermann, D.; · Naturheilpraxis, München · 2017 · Heft 1 · S. 87 bis 92
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitunter herrscht starker Gegenwind vonseiten der zuständigen Behörden. Nur wer keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, bekommt die Erlaubnis, den „Heilberuf ohne ärztliche Bestallung“ auszuüben. Bis zu welchem Behinderungsgrad dies der Fall ist, obliegt der Beurteilung der verantwortlichen Behörde, in der Regel dem Gesundheitsamt. Da sich nicht allzu viele Menschen mit starkem Handicap für den Heilpraktikerberuf interessieren, sind die Behörden mit dieser Fragestellung oft überfordert, was nicht selten auf dem Rücken der Bewerber ausgetragen wird. Nora Fischer (Name geändert), Anfang 40, lebt seit ihrer G…