CareLit Fachartikel

Wie viel Handicap ist erlaubt? Heilpraktiker trotz Behinderung

Zimmermann, D.; · Naturheilpraxis, München · 2017 · Heft 1 · S. 87 bis 92

Dokument
178949
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Naturheilpraxis, München
Autor:innen
Zimmermann, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 70
Seiten
87 bis 92
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0177-6754
DOI

Zusammenfassung

Mitunter herrscht starker Gegenwind vonseiten der zuständigen Behörden. Nur wer keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, bekommt die Erlaubnis, den „Heilberuf ohne ärztliche Bestallung“ auszuüben. Bis zu welchem Behinderungsgrad dies der Fall ist, obliegt der Beurteilung der verantwortlichen Behörde, in der Regel dem Gesundheitsamt. Da sich nicht allzu viele Menschen mit starkem Handicap für den Heilpraktikerberuf interessieren, sind die Behörden mit dieser Fragestellung oft überfordert, was nicht selten auf dem Rücken der Bewerber ausgetragen wird. Nora Fischer (Name geändert), Anfang 40, lebt seit ihrer G…

Schlagworte

HEILPRAKTIKER BEHINDERUNG BEHÖRDE URTEIL NOTARZT GESUNDHEITSAMT BEURTEILUNG MENSCHEN RÜCKEN PSYCHOLOGIE ZULASSUNG ES BESCHEINIGUNG EIGNUNG PATIENTEN GESUNDHEIT