CareLit Fachartikel
QM in der Freiberuflichkeit, Teil 32 Das QM-Handbuch muss handhabbar bleiben!
Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 56 bis 62
Dokument
178993
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freiberufliche Hebammen müssen zukünftig gegenüber dem GKV- Spitzenverband (GKV-SV) durch ein Audit nachweisen, dass sie ein QM-System erfolgreich eingeführt haben. So steht es im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Warum dabei für Hebammen höhere Anforderungen für die Umsetzung gelten als für Arztpraxen oder Kliniken, leuchtet nicht ein. Auf welchen Grundlagen diese Verpflichtung steht und wie sie für die Hebammen erfüllbar werden kann, erfahren sie in den nächsten Folgen der QM-Reihe.
Schlagworte
HEBAMME
VERTRAG
QUALITÄTSMANAGEMENT
RICHTLINIE
ZEITSCHRIFT
GESUNDHEITSWESEN
ARZTPRAXEN
SCHWANGERSCHAFT
TOD
TOTGEBURT
KINDSTOD
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
ARBEIT
ZEIT
FORTBILDUNG
ES