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QM in der Freiberuflichkeit, Teil 32 Das QM-Handbuch muss handhabbar bleiben!

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 56 bis 62

Dokument
178993
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
56 bis 62
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Freiberufliche Hebammen müssen zukünftig gegenüber dem GKV- Spitzenverband (GKV-SV) durch ein Audit nachweisen, dass sie ein QM-System erfolgreich eingeführt haben. So steht es im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Warum dabei für Hebammen höhere Anforderungen für die Umsetzung gelten als für Arztpraxen oder Kliniken, leuchtet nicht ein. Auf welchen Grundlagen diese Verpflichtung steht und wie sie für die Hebammen erfüllbar werden kann, erfahren sie in den nächsten Folgen der QM-Reihe.

Schlagworte

HEBAMME VERTRAG QUALITÄTSMANAGEMENT RICHTLINIE ZEITSCHRIFT GESUNDHEITSWESEN ARZTPRAXEN SCHWANGERSCHAFT TOD TOTGEBURT KINDSTOD ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ARBEIT ZEIT FORTBILDUNG ES