CareLit Fachartikel

Zuschläge für ungeplante Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 8 Buchst, c Alt. 1 TVöD-K

PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 630 bis 641

Dokument
179019
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
630 bis 641
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bereits mit Urteil vom 25. 04. 2013 (PflR 2013, 749 ff. ) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei Beschäftigten im Wechselschichtoder Schichtdienst Überstunden nach § 7 Abs. 8 Buchst, c TVöD auch bereits dann entstehen, wenn die im Dienstplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden überschritten werden. Diese Entscheidung hat, trotz ihrer eindeutigen Aussage, in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Interpretationen geführt. Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei zu entnehmen, dass Überstunden in Wechselschicht nach § 7 Abs. 8 Buchst, c TVöD-K in zwei Fa…

Schlagworte

ARBEITSZEIT TVÖD SCHICHTARBEIT ARBEITNEHMER ALTERNATIVE RECHTSPRECHUNG BERLIN HÖHE ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER ARBEITSLEISTUNG ES ZIELE RICHTLINIE CHEMIE