Verstoß gegen Pausenregelung Krankenhausbetreiber muss ein Ordnungsgeld von 88.000 € zahlen
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 642 bis 651
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nichteinhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten ist ein Problem, dass mehr oder weniger in allen bundesdeutschen Kliniken zu finden ist. Gemäß § 5 ArbZG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmereinen Anspruch auf Ruhepausen. Insbesondere in Kliniken müssen die Beschäftigten häufig auf ihre Pause verzichten, da ihre Arbeitsleistung von den Patient/innen ohne Unterbrechung benötigt wird, eine Pausenablösung jedoch nicht verfügbar ist. Arbeitgeber/innen verzichten in vielen Fällen darauf, die Organisation und das Personal bereitzustellen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen bei ununterbroc…