Honorierung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 665 bis 671
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Bindung der Krankenkasse an die ärztliche Verordnung besteht nicht. Sie kann deshalb zur Prüfung der Erforderlichkeit den medizinischen Dienst einschalten (vgl. Nolte in Kasseler Kommentar, § 37 SGB V Rn. 5a). Der Leistungserbringer hat aufgrund seines mit der Krankenkasse geschlossenen Versorgungsvertrags einen Vergütungsanspruch für die von der Krankenkasse bewilligten und von ihm erbrachten Leistungen. Die Vergütung ist zeitnah auszugleichen. Gegenstand des vom Landessozialgericht entschiedenen Beschwerdeverfahrens sind Vergütungen für erbrachte häusliche Krankenpflegeleistungen. Problematisch ist im vor…