CareLit Fachartikel

IT-Sicherheitsgesetz: Was ist Pflicht, was Kür?

Kippert, T.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 847 bis 850

Dokument
179041
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Kippert, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
847 bis 850
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 30. Juni 2017 gilt das IT-Sicherheitsgesetz für die Gesundheitsbranche und damit auch für Krankenhäuser. Viele von ihnen müssen innerhalb von zwei Jahren bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Doch wer genau ist betroffen, wer nicht? Wie sehen die Anforderungen genau aus? Und: Können sich Krankenhäuser, die nicht unter das Raster des Gesetzes fallen, nun beruhigt zurücklehnen?

Schlagworte

KRANKENHAUS IT TECHNIK UNTERNEHMEN REINIGUNG MITARBEITER Krankenhäuser Genau It-Sicherheitsgesetz Gesundheitsbranche Damit Viele Ihnen Müssen Innerhalb Bestimmte