CareLit Fachartikel

IT-Sicherheitsgesetz: Was ist Pflicht, was Kür?

Kippert, T.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 847 bis 850

Dokument
179041
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Kippert, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
847 bis 850
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 30. Juni 2017 gilt das IT-Sicherheitsgesetz für die Gesundheitsbranche und damit auch für Krankenhäuser. Viele von ihnen müssen innerhalb von zwei Jahren bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Doch wer genau ist betroffen, wer nicht? Wie sehen die Anforderungen genau aus? Und: Können sich Krankenhäuser, die nicht unter das Raster des Gesetzes fallen, nun beruhigt zurücklehnen?

Schlagworte

KRANKENHAUS IT TECHNIK UNTERNEHMEN REINIGUNG MITARBEITER KRANKENHÄUSER ZEIT GESUNDHEITSVERSORGUNG TELEKOMMUNIKATION WASSER ERNÄHRUNG LABORATORIEN APOTHEKEN DEUTSCHLAND ORGANISATIONEN