CareLit Fachartikel
IT-Sicherheitsgesetz: Was ist Pflicht, was Kür?
Kippert, T.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 847 bis 850
Dokument
179041
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 30. Juni 2017 gilt das IT-Sicherheitsgesetz für die Gesundheitsbranche und damit auch für Krankenhäuser. Viele von ihnen müssen innerhalb von zwei Jahren bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Doch wer genau ist betroffen, wer nicht? Wie sehen die Anforderungen genau aus? Und: Können sich Krankenhäuser, die nicht unter das Raster des Gesetzes fallen, nun beruhigt zurücklehnen?
Schlagworte
KRANKENHAUS
IT
TECHNIK
UNTERNEHMEN
REINIGUNG
MITARBEITER
KRANKENHÄUSER
ZEIT
GESUNDHEITSVERSORGUNG
TELEKOMMUNIKATION
WASSER
ERNÄHRUNG
LABORATORIEN
APOTHEKEN
DEUTSCHLAND
ORGANISATIONEN