Fallzusammenführung wegen verpflichtender Beurlaubung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 858 bis 862
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erkennt das Krankenhaus, dass es einen sachlich-rechnerisch richtig ermittelten Ahrechnungshetrag wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgehot zu mindern hat, muss es dies in geeigneter Weise in Form einer gekürzten Abrechnung vornehmen. Unterlässt das Krankenhaus eine solche Kürzung, kann die Krankenkasse dies im Rahmen einer Auffälligkeitsprüfung geltend machen. Auch bei Nichterfüllen der Voraussetzungen einer abrechnungstechnisch gebotenen Fallzusammenführung nach § 1 Absatz 7 oder § 2 Absatz 1 bis 3 FPV 2011 kann eine Fallzusammenführung erforderlich sein, da eine Beurlaubung unter Beachtung des in § 1…