CareLit Fachartikel
Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte: Jetzt Ansprüche geltend machen!
Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2017 · Heft 9 · S. 35 bis 37
Dokument
179100
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht schafft endlich Rechtsklarheit. Auch ein in Teilzeit beschäftigter Krankenpfleger in Wechselschicht hat nach dem Urteil vom 23. März 2017 (AZ: 6 AZR 161/16) Anspruch auf die Zuschläge für sogenannte ungeplante Überstunden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ALTERNATIVE
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
TVÖD
SCHICHTARBEIT
DEUTSCHLAND
KRANKENHÄUSER
ARBEIT
BERLIN
Infodienst Krankenhäuser
Hannover