CareLit Fachartikel

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte: Jetzt Ansprüche geltend machen!

Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2017 · Heft 9 · S. 35 bis 37

Dokument
179100
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Infodienst Krankenhäuser, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 14
Seiten
35 bis 37
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
1612-9180
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht schafft endlich Rechtsklarheit. Auch ein in Teilzeit beschäftigter Krankenpfleger in Wechselschicht hat nach dem Urteil vom 23. März 2017 (AZ: 6 AZR 161/16) Anspruch auf die Zuschläge für sogenannte ungeplante Überstunden.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ALTERNATIVE URTEIL ENTSCHEIDUNG TVÖD SCHICHTARBEIT DEUTSCHLAND KRANKENHÄUSER ARBEIT BERLIN Infodienst Krankenhäuser Hannover