Generelle Unzulässigkeit der Verwendung geschützter Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse in der Kennzeichnung oder Werbung pflanzlicher Alternativprodukte
Strüwer, E.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 161 bis 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem „Tofu Butter“-Urteil vom 14. 6. 2017 hat der EuGH entschieden, dass Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“ oder „Butter“ nicht zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden dürfen; selbst dann nicht, wenn klarstellende oder beschreibende Zusätze auf den rein pflanzlichen Ursprung der Erzeugnisse hinweisen. Obwohl im Volksmund längst für vegane Produkte verwendet, sind Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse wie „Milch“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ etc. nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse Nr. 1308/2013 (GMO-VO) nur für die Vermark…