CareLit Fachartikel

Generelle Unzulässigkeit der Verwendung geschützter Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse in der Kennzeichnung oder Werbung pflanzlicher Alternativprodukte

Strüwer, E.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 161 bis 163

Dokument
179101
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Strüwer, E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
161 bis 163
Erschienen: 2017-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Mit dem „Tofu Butter“-Urteil vom 14. 6. 2017 hat der EuGH entschieden, dass Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“ oder „Butter“ nicht zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden dürfen; selbst dann nicht, wenn klarstellende oder beschreibende Zusätze auf den rein pflanzlichen Ursprung der Erzeugnisse hinweisen. Obwohl im Volksmund längst für vegane Produkte verwendet, sind Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse wie „Milch“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ etc. nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse Nr. 1308/2013 (GMO-VO) nur für die Vermark…

Schlagworte

BESCHREIBUNG ENTSCHEIDUNG MARKETING SICHERHEIT WETTBEWERB ERNÄHRUNG MILCH WERBUNG BUTTER KÄSE ES MOLKE BUTTERMILCH SOJAMILCH RISIKO NATUR