CareLit Fachartikel

Wer haftet, wenn das Repanerte Schaden anrichtet?

Klar, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 1 · S. 34 bis 37

Dokument
179121
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Klar, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 48
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nicht selten überstehen Staubsauger oder Kaffeemaschinen gerade noch ihre Garantiezeit, um dann kaputt zu gehen. Und noch seltener lohnt sich finanziell ihre professionelle Reparatur. Private Initiativen in Form von Repair Cafés, in denen „Auskenner“ bei der eigenständigen Reparatur unterstützen, wollen diesem Trend entgegenwirken. Repair Cafés dürften vollständig als Nachbarschaftshilfe ablaufen. Wie aber sieht es mit der Haftung aus?

Schlagworte

SICHERHEIT FAHRLÄSSIGKEIT VERTRAG FÜRSORGEPFLICHT GERÄT GESCHÄFTSFÜHRER VERTRÄGE RISIKO WISSEN KIND ROLLE ARBEIT FAMILIE ELTERN UNFÄLLE MENSCHEN