Ärztliche Behandlung und „unterstützte Entscheidungsfindung Betreuung entbehrlich?
Bt PRAX Spezial, Köln · 2017 · Heft 1 · S. 167 bis 172
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 12 der UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in allen Lebensbereichen Rechtsund Handlungsfähigkeit genießen. Sie sollen durch geeignete Maßnahmen bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit unterstützt werden, wobei bei allen Maßnahmen der Wille und die Präferenzen der unterstützten Person zu beachten sind. Vielfach wird daraus gefolgert, dass die gesetzliche Vertretung von Menschen mit eingeschränkter Rechtsund Handlungsfähigkeit möglichst weitgehend durch tatsächliche Unterstützung bei den zu treffenden Entscheidungen ersetzt werden soll. Im Folgenden soll u…