Der Begriff der Werbegabe im Zusammenhang mit Spritzen (Pens) zur subkutanen Verabreichung von follikelstimulierenden Hormonen
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 134 bis 141
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Vertriebs von Arzneimitteln, u. a. von follikelstimulierenden Hormonen. Die Antragstellerin vertreibt insoweit das Mittel Y, die Antragsgegnerin das Mittel X. Bei X handelt es sich um ein Biosimular zu dem Mittel Z der Fa. Z-GmbH. Alle Arzneimittel werden subkutan gegeben. Dafür stellen die jeweiligen Hersteller eine mehrfach verwendbare Spritze zur Verfügung, die mit Patronen, die den Wirkstoff - ein follikelstimulierendes Hormon - enthalten, bestückt werden kann. Bei den Spritzen (Pens) handelt es sich um Medizinprodukte. Die Patronen der Arzneimittel passen je…