CareLit Fachartikel

MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30.8.2011 Mehrarbeitszuschlag - Regelarbeitszeit - Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 589 bis 591

Dokument
179248
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
589 bis 591
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Tarifvertragsparteien unterliegen beim Abschluss von Tarifverträgen keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung. Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist kollektiv ausgeübte Privatautonomie. Die Tarifvertragsparteien regeln auf dieser Grundlage, mit welchen tarifpolitischen Forderungen sie für ihre Mitglieder tarifvertragliche Regelungen mit welchem Tarifvertragspartner setzen wollen und letztlich vereinbaren. Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung jedoch dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Diff…

Schlagworte

TÄTIGKEIT BAT ARBEITSZEIT EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG RHEINLAND-PFALZ DEUTSCHLAND ARBEITSLEISTUNG EINKOMMEN ES SCHREIBEN RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht München