MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30.8.2011 Mehrarbeitszuschlag - Regelarbeitszeit - Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 589 bis 591
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifvertragsparteien unterliegen beim Abschluss von Tarifverträgen keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung. Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist kollektiv ausgeübte Privatautonomie. Die Tarifvertragsparteien regeln auf dieser Grundlage, mit welchen tarifpolitischen Forderungen sie für ihre Mitglieder tarifvertragliche Regelungen mit welchem Tarifvertragspartner setzen wollen und letztlich vereinbaren. Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung jedoch dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Diff…