CareLit Fachartikel
(Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 599 bis 603
Dokument
179250
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einseitige Änderung einzelner Vertragsbedingungen durch Kündigung ist, da sie das vereinbarte Ordnungsund Äquivalenzgefüge eines Vertrages stört, grundsätzlich unzulässig. Solche sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu wirksam das Recht eingeräumt wurde.
Schlagworte
VEREINBARUNG
KÜNDIGUNG
RECHT
TVÖD
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
SCHADENSERSATZ
ARBEITSLEISTUNG
RICHTLINIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
TOD
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ES
VERHALTEN