CareLit Fachartikel
Erfolglose Klage gegen den Vertrieb von parallelimportierten Teststreifen zur Blutzuckerselbstkontrolle v/egen Verstoßes gegen die Kennzeichnungsbestimmungen für Invitro-Diagnosti…
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 448 bis 451
Dokument
179307
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Parallelimporteur eines Produkts zur Eigenanwendung für die Blutzuckerbestimmung, das die CE-Kennzeichnung trägt und von einer benannten Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen worden ist, ist nicht verpflichtet, eine neue Bewertung vornehmen zu lassen, mit der die Konformität der Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung dieses Produkts wegen ihrer Übersetzung in die Amtssprache des Einfuhrmitgliedstaats bescheinigt werden soll.
Schlagworte
URTEIL
RICHTLINIE
SPRACHE
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
RECHT
DEUTSCHLAND
ZEIT
BEURTEILUNG
ES
REGIERUNG
GESUNDHEIT
SICHERHEIT
PATIENTEN
EIGENTUM
Pharma Recht