Institutsambulanzen
Kliem, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 11 · S. 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass die qualifikationsabhängigen Leistungen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Ärzten erbracht würden. Dies könne durch eine Inhaltsbestimmung in dem Ermächtigungsbescheid sichergestellt werden, die den Krankenhausträger verpflichte, die zuständige KV darüber zu informieren, welche namentlich benannten Ärzte die von der Ermächtigung umfassten qualifikationsabhängigen Leistungen erbringen und über welche spezifischen Qualifikationen diese Ärzte verfügen. Des Weiteren müsse in jedem Leistungsund Abrechnungsfall durch eine geeignete Kennzeichnung (zum Beispiel mit…