Haften Auszubildende im Schadensfall?
Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2017 · Heft 11 · S. 76 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Haftung von Auszubildenden unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Haftung von Arbeitnehmern. Das ist ständige Rechtsprechung der zuständigen Gerichte. Und das, obwohl ein Berufsausbildungsverhältnis grundsätzhch etwas ganz anderes ist als ein Arbeitsverhältnis. Inhalt eines Arbeitsverhältnisses ist es, die vom Arbeitsvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Dafür gibt es dann den Lohn. Anders beim Ausbildungsverhältnis: Hier schuldet der Auszubildende lediglich, dass er sich bemüht, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Er bekommt deswegen auch keinen Lohn wie ein Arbeitnehmer, sondern ledi…