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Haften Auszubildende im Schadensfall?

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2017 · Heft 11 · S. 76 bis 78

Dokument
179387
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Haftung von Auszubildenden unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Haftung von Arbeitnehmern. Das ist ständige Rechtsprechung der zuständigen Gerichte. Und das, obwohl ein Berufsausbildungsverhältnis grundsätzhch etwas ganz anderes ist als ein Arbeitsverhältnis. Inhalt eines Arbeitsverhältnisses ist es, die vom Arbeitsvertrag geforderte Leistung zu erbringen. Dafür gibt es dann den Lohn. Anders beim Ausbildungsverhältnis: Hier schuldet der Auszubildende lediglich, dass er sich bemüht, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Er bekommt deswegen auch keinen Lohn wie ein Arbeitnehmer, sondern ledi…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER UNFALLVERSICHERUNG FAHRLÄSSIGKEIT SCHMERZENSGELD TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG AUGE SCHADENSERSATZ PATIENTEN PERSONEN LEBEN GESUNDHEIT FREIHEIT