Eingetragene Vereine können aufatmen
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 11 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das KG hat seine Rechtsauffassung mehrfach (2012,2014 und zuletzt im Februar 2016) wiederholt und immer wieder für Unruhe gesorgt, ungeachtet einer Vielzahl entgegenstehender Urteile seitens der Oberlandesgerichte Schleswig-Holsteins (2012), Brandenburgs (2014 und 2015) und Stuttgart (2014). Auch das Bundesministerium der Justiz schlug sich in den Gesetzesbegründungen für das „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ auf die Seite des KG, so dass die Rechtsform des Vereins als taugliche Rechtsform für entsprechende wirtscha…