Was sollte man bei Heimbewohnern mit MRGN-Infektionen beachten?
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Wohnund Betreuungsvertrag ergeben sich für jede Pflegeeinrichtung Obhutspflichten zum Schutz körperlicher Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohner (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). Der Heimträger muss dabei nach dem individuellen Stand der Bewohner Pflegeleistungen erbringen, die nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse ausgeführt werden. Gleiches ergibt sich auch aus den Vorgaben der Landesheimgesetze. Insbesondere hat der Heimträger dafür zu sorgen, dass ein ausreichender Schutz vor Infektionen gewährleistet und sichergestellt wird und dass von…