CareLit Fachartikel

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wichtige Neuerungen aus trägerübergreiiender Sicht-Teil II

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 1 · S. 129 bis 134

Dokument
179478
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
129 bis 134
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden nach § 241 Abs. 7 SGB IX-neu die Rechtsgrundlagen für die »Gemeinsamen Servicestellen« als trägerübergreifendes Beratungsund Unterstützungsangebot spätestens zum 31. 12. 2018 abgeschafft. Damit hat die deutliche Kritik am insgesamt unbefriedigenden Umsetzungsstand dieses Angebotes in der Fläche nicht zu einer Initiative für die Überwindung von strukturellen »Webfehlern«, sondern zum Wegfall ihrer rechtlichen Grundlagen geführt. Wie wichtig die in einigen Regionen bzw. bei einigen Trägern gewonnenen Erfahrungen sind, wird sich mit den anspruchsvollen Aufgaben zeigen, die sich a…

Schlagworte

REHABILITATIONSTRÄGER BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG VERANTWORTLICHKEIT LEISTUNG ARBEITGEBER REHABILITATION BERATUNG HAND PRAXIS ZEIT ZIELE ES MENSCHEN ROLLE VERZÖGERUNG