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Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 198 bis 203

Dokument
179484
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
198 bis 203
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Die daraufhin angerufene Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze für Rheinland-Pfalz setzte mit Beschluss vom 6. September 2010 das Erlösbudget und die Summe der effektiven Bewertungsrelationen unter Einbeziehung der streitigen DRG fest und entsprach damit dem Antrag der Beigeladenen. Ob die in Rede stehenden Behandlungsleistungen vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses erfasst würden, könne offenbleiben, da sie im Budget jedenfalls als Notfallbehandlungen berücksichtigungsfähig seien. Der Frage, ob die DRG A09E und A13E gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden könnten, sei nicht weit…

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE URTEIL DRG LEISTUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS MEDIZIN PSYCHIATRIE BETTEN HÖHE ES NOTFÄLLE GESUNDHEIT PROGNOSE PATIENTEN RISIKO