Entlassungsmanagement nach §39 SGB V eine Herausforderung
BRACKE, J.; GÜTTNER- SCARFONE, C.; · Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2017 · Heft 1 · S. 44 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 01.10.2017 soll die Krankenhausentlassung von Patienten/innen noch nachhaltiger erfolgen. Mittels eines beim erweiterten Bundesschiedsamt durchgeführten Verfahrens wurde hierfür ein Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbart. Die Versorgungskontinuität steht dabei im Mittelpunkt einer guten „Anschlussversorgung in die häusliche Umgebung. Neben einer noch besseren schnittstellenübergreifenden Versorgung sollen nun auch die Angehörigen eine längerfristige Unterstützung erfahren.