CareLit Fachartikel
Hanfblüten vom Nikolaus
Schmacke, N.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2017 · Heft 11 · S. 45 bis 47
Dokument
179547
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2017 einstimmig (!) beschlossen, dass der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter Kontrolle des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) erfolgt und künftig Hanfblütenmischungen zusätzlich zu den arzneimittelrechtlich zugelassenen und demnach verordnungsfähigen Cannabinoiden beziehungsweise Cannabisextrakten unter näher definierten Bedingungen ärztlich verschrieben werden dürfen. Norbert Schmacke nimmt zu dem Gesetz und seiner Bedeutung für die medizinische Versorgung von Patientinnen kritisch Stellung.
Schlagworte
CANNABIS
THERAPIE
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
GESETZ
POLITIK
INDIKATION
MEDIZIN
DEUTSCHLAND
BLÜTEN
LEISTUNG
GESUNDHEITSWESEN
UNTERLAGEN
SPASTIK
CANNABINOIDE
BUNDESREGIERUNG
LITERATUR