CareLit Fachartikel
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 11 · S. 481 bis 491
Dokument
179658
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgesetzgeber hat im SGB II und SGB XII geregelt, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Er hat nicht geregelt, wie der Angemessenheitsbegriff auszufüllen ist. Damit hat er de facto die Ermittlung existenzsichernder Bedarfe auf die kommunale Ebene delegiert. Das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
WOHNEN
HEIZUNG
KOSTEN
HÖHE
PRAXIS
VERSTÄNDNIS
BEURTEILUNG
FLÖHE
EINKOMMEN
ES
MENSCHEN
LEBEN
WOHNUNG