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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII

Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 11 · S. 481 bis 491

Dokument
179658
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 97
Seiten
481 bis 491
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgesetzgeber hat im SGB II und SGB XII geregelt, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Er hat nicht geregelt, wie der Angemessenheitsbegriff auszufüllen ist. Damit hat er de facto die Ermittlung existenzsichernder Bedarfe auf die kommunale Ebene delegiert. Das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle.

Schlagworte

URTEIL RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG WOHNEN HEIZUNG KOSTEN HÖHE PRAXIS VERSTÄNDNIS BEURTEILUNG FLÖHE EINKOMMEN ES MENSCHEN LEBEN WOHNUNG