CareLit Fachartikel
Zerstörte Vertrauensbasis
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
179672
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch der „bloß dringende Verdacht eines Diebstahls stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen „an sich geeigneten wichtiger Grund zum Ausspruch einer außerordentlich fristlosen Kündigung dar. Eine solche Verdachtskündigung liegt vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines von ihm nicht für sicher gehaltenen oder erwiesenen strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nötige Vertrauen zerstört.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
URTEIL
DIEBSTAHL
BEURTEILUNG
VERTRAUEN
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
WAHRSCHEINLICHKEIT
pro Hauswirtschaft
Hannover