Erledigung der Betriebsuntersagung mangels Funktionsfähigkeit von Rufglocken wegen Schließung des Seniorenheims
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 11 · S. 742 bis 748
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bayrische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungsund Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) regelt in Art. 3 die Qualitätsanforderungen an den Einrichtungsbetrieb und in Art. 13 die Anordnungen bei Mängeln, wenn festgestellte Mängel trotz Beratung nicht abgestellt werden. Sind Anordnungen nicht ausreichend, um die Einhaltung der Qualitätsanforderungen gern. Art. 3 PfleWoqG durchzusetzen, hat die zuständige Behörde gern. Art. 15 Abs. 1 PfleWoqG den Einrichtungsbetrieb zu untersagen. Darüber hinaus kann der Einrichtungsbetrieb untersagt werden, wenn Anordnungen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 PfleW…