CareLit Fachartikel

Erledigung der Betriebsuntersagung mangels Funktionsfähigkeit von Rufglocken wegen Schließung des Seniorenheims

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 11 · S. 742 bis 748

Dokument
179784
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
742 bis 748
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das bayrische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungsund Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) regelt in Art. 3 die Qualitätsanforderungen an den Einrichtungsbetrieb und in Art. 13 die Anordnungen bei Mängeln, wenn festgestellte Mängel trotz Beratung nicht abgestellt werden. Sind Anordnungen nicht ausreichend, um die Einhaltung der Qualitätsanforderungen gern. Art. 3 PfleWoqG durchzusetzen, hat die zuständige Behörde gern. Art. 15 Abs. 1 PfleWoqG den Einrichtungsbetrieb zu untersagen. Darüber hinaus kann der Einrichtungsbetrieb untersagt werden, wenn Anordnungen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 PfleW…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG ERLASS INSTALLATION RUFANLAGE ZULASSUNG ES BERATUNG HÖHE REGIERUNG NAMEN BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG BIER PRAXIS