Umsetzungsfragen des novellierten Arbeitnehmerüberlassungsrechts Antworten und Gestaltungen
Sprenger, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 11 · S. 642 bis 652
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verleiher behält zwar als Vertragsarbeitgeber typische Arbeitgeberpflichten, ohne die seine Dienstverschaffung nach § 1 Abs. 2 AÜG nur Arbeitsvermittlung wäre. Jedoch unterscheidet er sich vom regulären Arbeitgeber dadurch, dass er das Weisungsrecht weitestgehend überträgt und sich aus der Frage, wie welche Arbeitsleistung wann genau und zu welchem arbeitstechnischen Zweck erbracht wird, zu Gunsten des Entleihers zurückzieht. Faktisch wird er in weiten Teilen anstelle des Verleihers zum Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers. Im betrieblichen Personaleinsatz macht es kaum einen Unterschied, ob ein Stammoder ein L…