CareLit Fachartikel

Haftung bei unterbliebenem Abbruch der künstlichen Ernährung am Lebensende

Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 11 · S. 314 bis 317

Dokument
179856
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 14
Seiten
314 bis 317
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Wird ein nicht mehr einwilligungsfähiger, unter Betreuung stehender Patient mittels PEG-Sonde künstlich ernährt und kann mit dieser Ernährung alienfalls noch eine Lebenserhaltung für die Dauer der lebenserhaltenden Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung oder zumindest Stabilisierung des Gesundheitszustandes des Patienten erreicht werden, so stellt es keinen Behandlungsfehler dar, wenn der behandelnde Arzt die Ernährung des Patienten über die Sonde nicht selbst einstellt. Dem Arzt erwächst in einem solchen Fall allerdings die Pflicht, den Betreuer davon in Kenntnis zu setzen, dass ein über die reine Lebenserhaltung…

Schlagworte

ERNÄHRUNG THERAPIE INDIKATION PATIENT ENTSCHEIDUNG SONDENERNÄHRUNG PATIENTEN BEHANDLUNGSFEHLER SCHADENSERSATZ ALLGEMEINMEDIZINER RECHTSPRECHUNG TOD DEMENZ KOMMUNIKATION FORTBEWEGUNG TRAMADOL