CareLit Fachartikel

Reine Versandhandelspotheke darf keinen Arzneimittel-Abgabeautomaten betreiben

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 11 · S. 524 bis 528

Dokument
179939
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
524 bis 528
Erschienen: 2017-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens macht der Verfügungskläger gegenüber der Verfügungsbeklagten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Der Verfügungskläger ist Inhaber der ... in ... und betreibt unter der ... Online-Versandapotheke, über die Patienten deutschlandweit Arzneimittel beziehen können. Die Verfügungsbeklagte mit Sitz in ... ist Betreiberin einer Versandapotheke und verfügt über eine ... arzneimittelrechtliche Versandhandelserlaubnis.mMit Vertrag vom 11. 05. 2016 mietete die ... die ebenfalls in ... ihren Sitz hat, die Erdgeschossräume des Gebäudes in der ... an.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG KUNDE URTEIL ES PATIENTEN ZEIT COMPUTER BERATUNG STÄRKE NAMEN EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG APOTHEKEN VERSICHERUNG