CareLit Fachartikel

Neureglung der Altenpflegeausbildung in Hessen überfällig

Köhler, B. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 1988 · Heft 4 · S. 23

Dokument
17995
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Köhler, B.
Ausgabe
Heft 4 / 1988
Jahrgang 13
Seiten
23
Erschienen: 1988-04-01 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Die Altenpflegeausbildung ist bisher in gesetzlicher Form in Hessen nicht geregelt, das heißt die Inhalte der Ausbildung in Theorie und Praxis sowie die Finanzierung sind nicht festgelegt. Dies hat zur Folge, daß in den Listen der Altenpflegeschulen die Schüler Schulgeld bis zu ca. 500 DM pro Semester bezahlen müssen. Ein Teil der Altenpflegeschüler erhält die Finanzierung der Ausbildung und Kosten zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt.

Schlagworte

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