CareLit Fachartikel
Neureglung der Altenpflegeausbildung in Hessen überfällig
Köhler, B. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 1988 · Heft 4 · S. 23
Dokument
17995
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Altenpflegeausbildung ist bisher in gesetzlicher Form in Hessen nicht geregelt, das heißt die Inhalte der Ausbildung in Theorie und Praxis sowie die Finanzierung sind nicht festgelegt. Dies hat zur Folge, daß in den Listen der Altenpflegeschulen die Schüler Schulgeld bis zu ca. 500 DM pro Semester bezahlen müssen. Ein Teil der Altenpflegeschüler erhält die Finanzierung der Ausbildung und Kosten zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt.
Schlagworte
FINANZIERUNG
ALTENPFLEGE
HESSEN
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
PRAXIS
UNTERRICHT
PFLEGEHEIME
ES
KRANKENPFLEGE
MENSCHEN
JEMEN
ÄRGER
LANDESREGIERUNG
DRUCK
Dr. med. Mabuse
Frankfurt