CareLit Fachartikel

Für eine starke Branchenvertretung In Österreich regelt ein Kollektivvertrag die Arbeitszeit und die Entlohnung im sozialen Bereich

MARSCHITZ, W.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2017 · Heft 11 · S. 228 bis 230

Dokument
180017
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden
Autor:innen
MARSCHITZ, W.;
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 164
Seiten
228 bis 230
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
0340-8574

Zusammenfassung

In Österreich regelt ein »Sozialwirtschafts- Kollektivvertrag« die Entlohnung bei sozialen Dienstleistungen. Ein Ziel dabei ist, dass der Wettbewerb zwischen den Organisationen nicht über die Löhne und damit auf Kosten der Arbeitnehmer geführt werden soll.

Schlagworte

SOZIALWIRTSCHAFT ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER MITARBEITER FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE ORGANISATIONEN ZEIT PFLEGEHEIME KINDERBETREUUNG DEUTSCHLAND GEWERKSCHAFTEN BERUFE KRANKENPFLEGEPERSONAL SOZIALARBEITER PRAXIS