CareLit Fachartikel
Gesundheitsschutz hat Vorrang
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 11 · S. 38 bis 39
Dokument
180036
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gesundheit von Menschen hat nach dem Europarecht den höchsten Stellenwert. Wie und auf welchem Niveau die EU-Mitgliedstaaten den Gesundheitsschutz sicherstellen wollen, ist allein ihre Sache. Es ist zu tolerieren, dass dadurch die Niederlassungsfreiheit beschränkt wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Schlagworte
GESUNDHEIT
RICHTLINIE
ANERKENNUNG
COMPLIANCE
MALTA
NAHRUNGSMITTEL
Gesundheitsschutz
Europarecht
Höchsten
Stellenwert
Welchem
Niveau
Eu-Mitgliedstaaten
Sicherstellen
Wollen
Allein