CareLit Fachartikel
Vorsorgediagnose
Praxis Palliative Care, Hannover · 2017 · Heft 11 · S. 18 bis 20
Dokument
180044
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nichtumsetzung stellt also unter bestimmten Bedingungen die Verletzung einer Rechtspflicht dar. Das aber bedeutet: Die souveräne Abwahl von Behandlungen qua Vorausverfügung kann zur Abwahl des eigenen Lebens werden ggf. schon lange vor einer akuten vitalen Bedrohung oder dem Eintritt in die Sterbephase. Der schriftlichen Fixierung eines vorweggenommenen Patientenwillens ist insofern mit einiger Vorsicht zu begegnen.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
PROBLEM
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
BEDÜRFNIS
KULTUR
PATIENTENVERFÜGUNGEN
PERSONEN
DEUTSCHLAND
FREIHEIT
PRAXIS
THERAPIE
SCHLUCKSTÖRUNGEN
MENSCHEN
ERNÄHRUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG