CareLit Fachartikel

Das Antikorruptionsgesetz

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 7 · S. 30 bis 32

Dokument
180066
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzlichen Neuregelungen sind in zwei Grundtatbestände unterteilt: §299a StGB (s. Kasten) richtet sich an Täter, die in einem Heilberuf arbeiten. Er stellt die Bestechlichkeit unter Strafe. §299b StGB richtet sich an diejenigen, die selbst nicht zwingend Angehörige eines Heilberufes sind, diese aber bestechen. Ergänzt werden diese Tatbestände durch einen Katalog von Regelbeispielen, der die besonders schweren Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung definiert (§300 StGB).

Schlagworte

ZUWENDUNG ZUSAMMENARBEIT KORRUPTION SELBSTSTAENDIGKEIT LEISTUNG THERAPIE GESUNDHEITSWESEN STRAFE HEILBERUFE ZAHNÄRZTE TIERÄRZTE APOTHEKER PHYSIOTHERAPEUTEN PATIENTEN BELOHNUNG DIAGNOSTIK