CareLit Fachartikel
Das Antikorruptionsgesetz
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 7 · S. 30 bis 32
Dokument
180066
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Neuregelungen sind in zwei Grundtatbestände unterteilt: §299a StGB (s. Kasten) richtet sich an Täter, die in einem Heilberuf arbeiten. Er stellt die Bestechlichkeit unter Strafe. §299b StGB richtet sich an diejenigen, die selbst nicht zwingend Angehörige eines Heilberufes sind, diese aber bestechen. Ergänzt werden diese Tatbestände durch einen Katalog von Regelbeispielen, der die besonders schweren Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung definiert (§300 StGB).
Schlagworte
ZUWENDUNG
ZUSAMMENARBEIT
KORRUPTION
SELBSTSTAENDIGKEIT
LEISTUNG
THERAPIE
GESUNDHEITSWESEN
STRAFE
HEILBERUFE
ZAHNÄRZTE
TIERÄRZTE
APOTHEKER
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
BELOHNUNG
DIAGNOSTIK