CareLit Fachartikel

Befristete Verträge im Allgemeinen und befristete Teilzeit

BÄHRLE, R.J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 9 · S. 36 bis 38

Dokument
180078
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
BÄHRLE, R.J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Die Einzelheiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt - wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch. Das Arbeitsverhältnis kann als Teilzeitoder Vollzeitbeschäftigung ausgestaltet sein. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dieses nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bedarf

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER TEILZEITARBEIT BEDARFSPLANUNG GESETZ ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE ES RECHTSPRECHUNG RECHTSANWÄLTE PRAXIS PRAXISFÜHRUNG TELEFON TELEFAX