CareLit Fachartikel
Befristete Verträge im Allgemeinen und befristete Teilzeit
BÄHRLE, R.J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2017 · Heft 9 · S. 36 bis 38
Dokument
180078
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einzelheiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt - wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch. Das Arbeitsverhältnis kann als Teilzeitoder Vollzeitbeschäftigung ausgestaltet sein. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dieses nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bedarf
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
TEILZEITARBEIT
BEDARFSPLANUNG
GESETZ
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRÄGE
ES
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
PRAXIS
PRAXISFÜHRUNG
TELEFON
TELEFAX