Zu lange Kündigungsfrist
Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 44 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegekräfte lange an das Unternehmen zu binden, ist ein nachvollziehbares Bestreben des Chefs. Warum nicht über die Vereinbarung langer Kündigungsfristen? § 622 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Arbeitsvertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalipdermonats gekündigt werden kann. Für den Arbeitgeber gelten ab dem dritten Jahr der Beschäftigung verlängerte Kündigungsfristen, die abhängig von der Beschäftigungsdauer auf bis zu sieben Monate zum Monatsende ansteigen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arb…