Beratung neu denken, Teil 5: Den Kunden nicht mit zu vielen Informationen überfordern
Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 5 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Glauben Sie, dass ein einziger Kunde wirklich vollumfänglich verstanden hat, was Sie in der Vergangenheit erläutert und erklärt haben? Wirklich? Schauen wir uns einmal das gesamte Leistungsspektrum eines ambulanten Pflegedienstes an. Es besteht aus den Leistungen des SGB V, des SGB XI, aus Privatzahler-Leistung und aus den Leistungen des SGB XII. Es ist dem Kunden nicht vermittelbar, dass es unterschiedliche Betreuungsund Entlastungsleistungen gibt, die aus unterschiedlichen Töpfen finanziert werden, die aber nicht preislich höher sein dürfen als die der Sachleistungen nach Paragraph 36 der Pflegeversicherung, d…