CareLit Fachartikel
BGH: Voraussetzungen, um eine Kontrollbetreuung anzuordnen
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 26 bis 29
Dokument
180107
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sofern behebbare Mängel bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht vorliegen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zunächst: Vor der Ermächtigung des Betreuers zum Widerruf der Vorsorgevollmacht muss der Versuch unternommen werden, durch einen Kontroiibetreuer positiv auf den Bevoilmächtigten einzuwirken.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
VOLLMACHT
EINRICHTUNG
URTEIL
BETREUUNG
ALTENHEIM
Vorsorgevollmacht
Sofern
Behebbare
Mängel
Ausübung
Vorliegen
Erfordert
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Zunächst
Ermächtigung