Wenn Mitarbeiter in Teilzeit aufstocken möchten
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine seit 20 Jahren beschäftigte Pflegefachkraft war zuletzt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden tätig. Mit Schreiben aus Februar 2015 bekundete die Arbeitnehmerin unter Hinweis auf § 9 TzBfG ihr Interesse an einer Vollzeitstelle mit einem Stundenvolumen von 39 Stunden pro Woche. Zum 01.04.2015 stellte der Arbeitgeber fünf Pflegefachkräfte jeweils in Vollzeit ein. Hierüber informierte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin nicht vorab. Die Mitarbeiterin war der Ansicht, sie habe einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle erworben. Sie sei sowohl fachlich als auch persönlich geeignet. Auch verwies die Mit…