CareLit Fachartikel

Mutterschutz 2018 und neues Recht bei der Kündigung von Schwerbehinderten

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 32 bis 33

Dokument
180109
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

War bisher für Schwangere eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ist der Arbeitgeber gemäß § 10 MuSchG künftig zu einer generelleren Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Er hat für jede Tätigkeit die Gefährdung zu beurteilen, der eine schwangere oder stillende Frau ausgesetzt sein kann. Sobald er dann von einer Schwangerschaft erfährt, sind konkrete Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Betroffenen ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER NACHTARBEIT ENTSCHEIDUNG ALTENHEIM SCHWANGERSCHAFT PRAXIS BEURTEILUNG GESUNDHEIT KIND ARBEIT FRAUEN Hannover