CareLit Fachartikel

Vorgaben mit Tücken

Schwarz, K.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 12 · S. 1134 bis 1136

Dokument
180128
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Schwarz, K.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
1134 bis 1136
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Seit 1. Oktober 2017 gelten die Regelungen des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement. Ursprünglich waren die Selbstverwaltungspartner im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes nach § 39 Abs. la S. 9 SGB V beauftragt, einen Rahmenvertrag bis Ende 2015 zu schließen. Nach intensiven Verhandlungen ohne Einigung setzte das erweiterte Bundesschiedsamt im Oktober 2016 die strittigen Punkte im Wege des Schiedsspruchs fest. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erhob dagegen Klage. Im Sommer 2017 schließlich einigten sich die Vertragsparteien auf einen nachgebesserten Änderungsvertrag.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINWILLIGUNG PATIENT PATIENTENUEBERLEITUNG INFORMATION KRANKENHAUS KRANKENHÄUSER ES PATIENTEN ELEMENTE BODEN KRANKENPFLEGE BESCHEINIGUNG VERWALTUNGSPERSONAL KRANKENHAUSÄRZTE FORMULARE