CareLit Fachartikel

QM in der Freiberuflichkeit, Teil 34 Internes oder externes Audit wer braucht was?

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 72 bis 75

Dokument
180283
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
72 bis 75
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Hebammen sind verpflichtet, ihr QM-System mindestens einmal jährlich durch ein Audit zu überprüfen. Wenn sie Hausgeburten betreuen, müssen sie zusätzlich alle drei Jahre ein externes Audit in Auftrag geben. Zum Nachweis erhebt der Spitzenverband der Krankenkassen Stichproben. Die Hebammen müssen Fristen einhalten und je nach Tätigkeitsspektrum unterschiedliche Unterlagen einsenden.

Schlagworte

GEBURTSHILFE HEBAMME VERTRAG ZERTIFIZIERUNG ZEITSCHRIFT HAUT UNTERLAGEN BESCHEINIGUNG DOKUMENTATION FORTBILDUNG INTERNET GESUNDHEITSWESEN VULVA LESEN LITERATUR Deutsche Hebammen Zeitschrift