CareLit Fachartikel
QM in der Freiberuflichkeit, Teil 34 Internes oder externes Audit wer braucht was?
Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 12 · S. 72 bis 75
Dokument
180283
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebammen sind verpflichtet, ihr QM-System mindestens einmal jährlich durch ein Audit zu überprüfen. Wenn sie Hausgeburten betreuen, müssen sie zusätzlich alle drei Jahre ein externes Audit in Auftrag geben. Zum Nachweis erhebt der Spitzenverband der Krankenkassen Stichproben. Die Hebammen müssen Fristen einhalten und je nach Tätigkeitsspektrum unterschiedliche Unterlagen einsenden.
Schlagworte
GEBURTSHILFE
HEBAMME
VERTRAG
ZERTIFIZIERUNG
ZEITSCHRIFT
HAUT
UNTERLAGEN
BESCHEINIGUNG
DOKUMENTATION
FORTBILDUNG
INTERNET
GESUNDHEITSWESEN
VULVA
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LITERATUR
Deutsche Hebammen Zeitschrift