CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit in Personalgestaltung

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 12 · S. 467 bis 470

Dokument
180333
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
467 bis 470
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen einer Personalgestellung ist die Zuständigkeit des beim Gestellungsträger bestehenden Betriebsrats auf die Mitwirkung an dessen Entscheidungen als Vertragsarbeitgeber begrenzt. Aufgrund der Eingliederung gestellter Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb ist für die Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein beim Gestellungsnehmer gewählter Betriebsrat zuständig. Die Betriebsparteien können hiervon keine abweichenden Zuständigkeiten vereinbaren.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER PERSONALRAT BETRIEB MITARBEITER UNTERNEHMEN ES MENSCHEN RECHTSPRECHUNG ZEIT Die Personalvertretung Berlin