CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit in Personalgestaltung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 12 · S. 467 bis 470
Dokument
180333
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen einer Personalgestellung ist die Zuständigkeit des beim Gestellungsträger bestehenden Betriebsrats auf die Mitwirkung an dessen Entscheidungen als Vertragsarbeitgeber begrenzt. Aufgrund der Eingliederung gestellter Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb ist für die Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein beim Gestellungsnehmer gewählter Betriebsrat zuständig. Die Betriebsparteien können hiervon keine abweichenden Zuständigkeiten vereinbaren.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
BETRIEB
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
ES
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
Die Personalvertretung
Berlin